Führerschein mit 17

Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Begleitetes Autofahren

Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Aber was bedeutet das eigentlich für den Führerscheinneuling und seinen Begleiter? Was ist bei der Anmeldung zu beachten und für welche Fahrerlaubnisklassen gilt B 17?

B 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)

Mit der Klasse B werden auch AM und L erteilt

Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung als „Führerscheinersatz“


Frank Brümmert – Fahrlehrer
Frank Brümmert - Fahrlehrer

Wer beim Begleiteten Fahren mitmachen will, kann sich schon im Alter von 16 Jahren und sechs Monaten mit der ausdrücklichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten in der Fahrschule für den Pkw-Führerschein anmelden. Dabei sollten auf dem Antragsformular schon die späteren Begleitpersonen angegeben werden. Dies ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, es ist auch später noch möglich, den Kreis der Beifahrer zu erweitern. Das Prozedere für den Führerschein mit 17 gleicht dem einer normalen Fahrausbildung: Der Führerscheinanwärter muss mindestens seine Pflichtstunden im Theorie- und Fahrunterricht ableisten. In der Theorie sieht der Gesetzgeber 14 Grund- und zwei Zusatz-Doppelstunden vor. Bei den Fahrstunden sind rechtlich nur die Sonderfahrten vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. Den Rest bestimmt der Fahrlehrer. Auch die praktische und theoretische Führerscheinprüfung für den BF17-Schein sind dieselben wie für den „normalen“ Führerschein ab 18.


Fahrschule am Schloss Plön

Frank Brümmert
Lange Str. 29 - 24306 Plön

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