Führerscheinklasse A Infos
Motorradführerschein – Führerscheinklasse A, A1, A2, AM
Motorradführerschein von Klasse A bis A2. Alles was Sie wissen sollten: Voraussetzungen für die Führerscheinprüfung, Praxis und Theorie, Führerscheinkosten sowie nützliche Tipps und Infos.
Das Mindestalter für einen Motorradführerschein beträgt 18 Jahre. Direkteinsteiger der Fahrerlaubnisklasse A, die auf die praktische Erfahrung des Aufstiegs verzichten, können den Führerschein seit dem 19. Januar 2013 mit 24 Jahren statt wie bisher mit 25 Jahren erwerben.
Der Motorradführerschein wird für folgende Fahrzeuge anerkannt:
Gültig seit 19. Januar 2013
A2 (ersetzt die Klasse A beschränkt) ist gültig für mittelschwere Krafträder bis 35 kW. Der Motorradführerschein ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
A ist gültig für schwere Krafträder.
Das Eintrittsalter für den Motorradführerschein ist bei:
Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 (für Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich),
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW,
Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.
Gültig bis 18. Januar 2013
A (beschränkt) | ist gültig für alle Krafträder bis 25 kW. Er ist ab dem 18 Lebensjahr möglich. Nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung ist es möglich auch leitungsunbeschränkte Krafträder zu führen. Dies ist der so genannte Stufenführerschein. |
A (unbeschränkt) | ist gültig für alle leistungsbeschränkten Krafträder ohne oder mit Beiwagen. Er ist ab dem 25 Lebensjahr möglich. |
Neuregelung und neue Motorradführerscheinklassen seit 19. Januar 2013:
Seit 19. Januar 2013 trat die Neuregelung zur Änderung der Führerscheinklassen in Kraft, dies betrifft auch die Motorradfahrerlaubnisklassen.
Hier finden Sie im Überblick die neuen Motorrad-Klassen A2 und AM:
Führerscheinklasse A2 (Ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A beschränkt)
Gilt für Motorräder mit einer Motorleistung von max. 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder den Führerschein 3 (Ausstellung vor dem 01. April 1980) hat, kann einen Wechsel in die Klasse A2 ohne weitere theoretische Führerscheinprüfung vornehmen, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
Führerscheinklasse AM (Zusammenfassung der Fahrerlaubnisklasse S und M)
Das Mindestalter dieser neuen Klasse beträgt 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung bei Elektromotoren von maximal 4 kW und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen
Erforderlich für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Führerscheinklasse A2 und von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem 2jährigen Ablauf eine praktische Prüfung. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Motorrad-Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre gesenkt.
Führerscheinklasse A1
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Führerscheinklasse A1. Das bedeutet, das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht überschreiten, desweiteren bedeutet dies für 16- bis 17-Jährige die Aufhebung des Tempolimits von 80 km/h bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Besitzer der Fahrerlaubnis 3 und 4 (vor dem 01. April 1980) dürfen diese Klasse weiterhin fahren.
Altersklassen – Welchen Führerschein ab welchem Alter?
Hier finden Sie das Mindestalter zum Fahren von Mofa, Roller oder Motorrad.
Führerscheinklasse | Mindestalter |
Mofa-Führerschein | 15 Jahre |
AM | 16 Jahre |
A1 | 16 Jahre |
A2 | 18 Jahre |
A | 24 Jahre bei Direkterwerb 20 Jahre bei Vorbesitz von Klasse-A2 |
Wissenswertes zum Motorradführerschein:
A1-Motorräder mit dem PKW-Führerschein fahren
Seit 2020 ist das Fahren von leichten Motorrädern der 125er-Klasse auch mit dem Autoführerschein möglich. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dies unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung können Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, Leichtkrafträdern der Klasse A1 fahren. Mit der Fahrerlaubniserweiterung B196 darf man Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (maximal 15 PS) fahren. Diese Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird kein Führerschein der Klasse A1 erworben, auch eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Motorradklasse A1 zu A oder ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu Klasse A2 und von A2 zu A ist nicht möglich.
Unterricht findet an folgenden Tagen statt:
Theorie nach Vereinbarung | Für die Klassen |
A – A1 – A2 – AM |