Ist gültig für alle Krafträder bis 25 kW.
Er ist ab dem 18 Lebensjahr möglich.
Nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung ist es möglich auch leitungsunbeschränkte Krafträder zu führen. Dies ist der so genannte Stufenführerschein.
Ist gültig für alle leistungsbeschränkten Krafträder ohne oder mit Beiwagen. Er ist ab dem 25 Lebensjahr möglich.
ist gültig für schwere Krafträder.
Das Eintrittsalter für den Motorradführerschein ist bei:
Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 (für Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich),
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW,
Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Führerscheinklasse A1. Das bedeutet, das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht überschreiten, desweiteren bedeutet dies für 16- bis 17-Jährige die Aufhebung des Tempolimits von 80 km/h bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Besitzer der Fahrerlaubnis 3 und 4 (vor dem 01. April 1980) dürfen diese Klasse weiterhin fahren.
(ersetzt die Klasse A beschränkt) ist gültig für mittelschwere Krafträder bis 35 kW. Der Motorradführerschein ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
(Zusammenfassung der Fahrerlaubnisklasse S und M)
Das Mindestalter dieser neuen Klasse beträgt 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung bei Elektromotoren von maximal 4 kW und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.